FAQ

Hier findest Du häufig gestellte Fragen und Antworten zur Optiker Ausbildung. Solltest du deine Frage hier nicht finden, schau doch einmal in die Rubriken Bewerbung, Ausbildung, Perspektiven oder Tipps & Ratgeber.

Kann ich Augenoptik studieren ohne Abitur?

Ja, es gibt den Bachelor-Studiengang Augenoptik/Optometrie. Studieren kannst du das Fach ohne Abitur, wenn du eine abgeschlossene Augenoptiker-Ausbildung und deinen Meister gemacht hast. An der Fachhochschule Jena gibt es außerdem die Möglichkeit, berufsbegleitend zu studieren.

Muss ein Berichtsheft geführt werden?

Ja, Alle Auszubildenden sind verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft ist dem Auszubildenden von seinem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Es ist vom Auszubildenden regelmäßig zu führen, dem Ausbilder vorzulegen und von beiden Parteien zu unterschreiben.

Durch das lückenlose Führen des Nachweises soll der Ablauf der Ausbildung transparent gemacht werden. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung.

Lade dir eine Übersicht herunter, auf welche Punkte du beim Führen deines Berichtsheftes besonders achten solltest.

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Was passiert, wenn ich etwas im Betrieb kaputt gemacht habe?

In der Regel haftet das Unternehmen, wenn Auszubildende einen Fehler im Betrieb machen und Schaden verursachen – allerdings nicht, wenn es vorsätzlich passiert ist. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung. Während der Erstausbildung ist der Azubi in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren bei seinen Eltern mitversichert. Da dies jedoch viele Versicherer unterschiedlich handhaben, sollte man sich vorher genau bei der Versicherung informieren.

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?

Auszubildende haben viele Pflichten – aber auch viele Rechte. Der Ausbildungsbetrieb muss zum Beispiel dafür sorgen, dass der Azubi das Ausbildungsziel erreichen kann.

Auszubildende haben in ihrer Ausbildung Recht auf Urlaub und eine angemessene Bezahlung! Alles über deine Rechte und Pflichten erfährst du in unseren beiden Artikeln:

Muss ich als Azubi selbst eine Krankenversicherung abschließen?

Ja, als Azubi mit eigenem Einkommen musst du dich auch selbst krankenversichern. Spätestens zwei Wochen nach Beginn deiner Ausbildung solltest du dich für eine Krankenkasse entschieden haben und sie deinem Betrieb mitteilen.

Die Kosten teilen du und dein Arbeitgeber: Hälfte – Hälfte. Es sei denn: Dein monatliches Gehalt liegt unter 325 Euro, dann zahlt nur dein Betrieb.

Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse hast du die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Für Auszubildende gibt es manchmal sogar günstigere Tarife.

Welches Gehalt du in der Ausbildung erhältst, kannst du im Artikel Augenoptiekr Gehalt nachlesen.

Was ist ein Ausbildungsplan?

Zu jedem Ausbildungsvertrag gehört ein Ausbildungsplan. Er wird von deinem Ausbildungsbetrieb individuell erstellt – muss sich jedoch an den Vorgaben aus der Ausbildungsordnung orientieren. Hier kannst du sehen, welche Themen dich in den nächsten Monaten erwarten.

Die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsplans umfasst die thematischen Inhalte der Ausbildung und die Abfolge in Ausbildungseinheiten. Dazu gehört sowohl die Zeit im Betrieb wie auch in der Berufsschule, dein Urlaub usw.

Was ist eine Ausbildungsordnung?

Die Ausbildungsverordnung ist die Grundlage für deine Ausbildung. Sie ist in ganz Deutschland einheitlich, damit alle auf dem gleichen Stand sind. Darin wird festgelegt:

  • Wie lange deine Ausbildung insgesamt dauert.
  • Welche Kenntnisse und Fertigkeiten du erlernen sollst.
  • Wie der Ausbildungsrahmenplan für dich aussieht.
  • Welche Prüfungsanforderungen du später zu erfüllen hast.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit muss mindestens einen Monat betragen und darf nicht länger als vier Monate dauern. Wenn du wochenlang krank bist, kann sich die Probezeit um diesen Zeitraum verlängern. Erfahre mehr zum Ausbildungsablauf.

Lohnt es sich, vorab ein Praktikum beim Augenoptiker zu machen?

Klar, das ist sehr hilfreich: Du lernst den Betrieb im Alltag kennen und weißt besser, ob es der richtige Beruf für dich ist. Und: Du hast in deiner Bewerbung ein großes Plus. Du kannst ehrlich sagen, dass dir der Beruf Spaß macht! Klingt gut? Viele Betriebe bieten in den Ferien die Möglichkeit an, ein Praktikum zu machen. Wir helfen dir gern, schicke uns dafür eine E-Mail an: .

Wie lang ist die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit?

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

Der SWAV empfiehlt, bei allen Ausbildungsverträgen eine 40-Stunden-Woche zu vereinbaren. Mehr zum Gehalt und zur Ausbildungsvergütung erfahren.

Wie kann ich meinen eigenen Augenoptiker-Laden eröffnen?

Wenn du dich mit deinem eigenen Augenoptiker-Betrieb selbstständig machen willst, brauchst du eine bestandene Meisterprüfung. Deinen Meister kannst du entweder in Teilzeit neben dem Beruf oder – noch schneller – in Vollzeit absolvieren. Bevor du dich selbstständig machst, solltest du einen Businessplan erstellen und sicher gehen, dass die Selbstständigkeit für dich realisierbar ist. Handwerkskammern bieten Existenzgründungsseminare an, die dir alles Wichtige erklären.

Muss ich mich in der Berufsschule und im Betrieb krank melden?

Wenn du krank bist, brauchst du für deine Fehlzeiten eine Entschuldigung oder Krankschreibung. Es gibt eine “Meldepflicht”. Das heißt: Du muss die Berufsschule oder deinen Ausbildungsbetrieb informieren, wenn du fehlst. Mach das am besten direkt morgens telefonisch. Erscheinst du mehrmals nicht, ohne dich krank zu melden, kann das für deinen Betrieb ein Kündigungsgrund sein. Falls du es mit deinem Ausbilder vereinbart hast, kann dieser bereits ab deinem ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt verlangen.

Kann ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln?

Ja, generell kannst deinen Ausbildungsbetrieb jederzeit wechseln. Zu deinen Rechten als Azubi gehört es, dass du dir einen anderen Ausbildungsbetrieb suchst, um deine Augenoptiker-Ausbildung fortzuführen. Zu deinen Pflichten zählt es, dass du die Kündigungsfrist einhältst – es sei denn, du befindest dich noch in der Probezeit.

Wie kann ich den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden hast, bevor du kündigst. Dann kannst du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln ohne Zeit überbrücken zu müssen. Natürlich musst du die vierwöchige Kündigungsfrist beachten, wenn du dich nicht mehr in der Probezeit befindest. Wenn dein alter Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, könnt ihr auch einen Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag abschließen. Das wäre die bessere Variante. Gibt es in deinem Betrieb gravierende Probleme wie eine ausbleibende Ausbildungsvergütung, ist eine fristlose Kündigung möglich. Kläre in jedem Fall mit deiner Berufsschule ab, ob du dir die bereits geleisteten Arbeitszeiten für deine Augenoptiker-Ausbildung anrechnen lassen kannst.

Wann kann ich meine Augenoptiker-Ausbildung verkürzen?

Es ist möglich die Augenoptiker-Ausbildung bereits mit Vertragsabschluss zu verkürzen oder während der Ausbildungszeit selbst. Das sind generell die Voraussetzungen: Du hast bereits ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule besucht. Du hast bereits eine ähnliche Berufsausbildung gemacht, einen Realschulabschluss, Hoch- oder Fachhochschulreife. Die Verkürzung kann 6 bis maximal 12 Monate betragen. Dafür musst du einen speziellen Antrag stellen, den du der zuständigen Stelle (meist Industrie- und Handwerkskammer) vorlegst. Natürlich müssen auch dein Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule davon erfahren. Informier dich gründlich: Die Voraussetzungen sind nicht überall gleich.

Wann verlängert sich die Augenoptiker-Ausbildung?

Warst du längere Zeit Krank und hattest längere Ausfallzeiten in deiner Augenoptiker-Ausbildung? Das könnte ein Grund sein, um deine Ausbildungszeit zu verlängern. Um höchstens ein Jahr kann auch verlängern, wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Dazu muss ein spezieller Antrag bei der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dein Ausbildungsbetrieb wird dazu angehört.

Habe ich in meiner Augenoptiker-Ausbildung auch Kundenkontakt?

Der Kundenkontakt ist ein ganz entscheidender Teil der Ausbildung. Als Augenoptiker übernimmst du schließlich eine wichtige Beraterrolle und triffst quasi jeden Tag auf neue Menschen. Das macht die Tätigkeit so abwechslungsreich. Natürlich ist es entscheidend, dass du daher gern mit Menschen umgehst. Den Rest lernst du in der Augenoptiker-Ausbildung. Dein Ausbildungsbetrieb unterstützt dich dabei und führt dich Stück für Stück an die unterschiedlichen Aufgaben im Kundenservice heran.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bieten sich im Anschluss?

Nach der Ausbildung kann eine Meisterschule besucht oder ein Studium absolviert werden. Danach stehen viele Türen offen: Zum Beispiel die Eröffnung eines eigenen Betriebes, die verantwortungsvolle Tätigkeit in einem Betrieb in leitender Funktion, oder eine Tätigkeit in der optischen Industrie.

Ebenfalls möglich ist die Spezialisierung auf einen Bereich: Sportoptiker beraten Skifahrer, Marathonläufer oder Tennisspieler, da diese besondere Brillen benötigen. Ob als Fachmann für Kontaktlinsen oder Menschen mit schwerer Sehbeeinträchtigung helfen – nach der Ausbildung stehen viele Wege offen!

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten nach der Gesellenprüfung sind z. B. im Artikel Ohne Abitur studieren oder Meister werden zusammengestellt.

Passt die Ausbildung zum Augenoptiker zu mir?

Du kennst die Frage: Was willst du nach der Schule machen? Was mit Menschen? Technik? Psychologie oder Werbung? Oder lieber Mode?

Mach’ keine Kompromisse und wähle alles: Als Augenoptiker arbeitest du so vielfältig, wie in kaum einem anderen Beruf! Du arbeitest in der Werkstatt, sprichst einfühlsam mit Menschen, lernst Werbung für dich zu machen – und bist gefragter Styling-Berater!

Mehr zum Berufsbild des Augenoptikers erfahren.

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Auf unserer Website bieten wir Lehrstellen- und Praktikumsangebote. Natürlich kannst du dich auch bei der Agentur für Arbeit informieren oder eine örtliche Ausbildungsmesse besuchen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung selbst dauert insgesamt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auch verkürzt werden.

Mehr zum Ablauf der Augenoptiker Ausbildung erfahren.

Wann beginnt das Berufsausbildungsverhältnis?

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Diese beträgt mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate dauern.

Welche Bewerbungsunterlagen müssen mitgeschickt werden?

Erstmal ist es wichtig, dass die Bewerbungsmappe vollständig ist. Immer dabei sein sollten: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheinigungen (über Praktika o.ä.) und ein Bewerbungsfoto. Weitere Informationen zur richtigen Bewerbung und Checklisten und Tipps für das Vorstellungsgespräch.

Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung?

Gewünscht ist ein guter Hauptschulabschluss oder eine höhere Qualifikation.

Was passiert in der Berufsschule?

In der Berufsschule werden so genannte “Lernfelder” unterrichtet. Diese sind zum Beispiel: Sehtestergebnisse erklären, Brillen instand setzen oder modifizieren, Kunden mit Sonnenschutzbrillen versorgen oder Einstärken-Brillengläser kontrollieren und einarbeiten.

Wir haben eine Liste mit Berufsschulen für Augenoptiker in Deutschland für Dich zusammengestellt.

Was ist die überbetriebliche Ausbildung?

Die überbetriebliche Ausbildung (auch überbetriebliche Lehrlingsunterweisung genannt) ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung mit praktischen Kursen. Hier wird insbesondere der Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsvorgängen geübt, die im eigenen Ausbildungsbetrieb vielleicht nicht vorhanden sind bzw. so nicht vermittelt werden. Die überbetriebliche Ausbildung dauert maximal 6 Wochen, also zwei Wochen pro Lehrjahr. Sie wird jedoch nicht überall durchgeführt. Wo sie durchgeführt wird, ist die Teilnahme allerdings Voraussetzung, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden.

Welche Aufgaben werden in der Ausbildung übernommen?

Die Ausbildung in der Augenoptik ist sehr vielseitig: Wie werden Brillengläser bearbeitet, Fassungen bauen und repariert und eine fertige Brille dem Kunden angepasst? Der Auszubildende lernt, welche Sehhilfen es für welche Fälle gibt.

Während der Ausbildung eignen sich die Auszubildenden ein vielfältiges Wissen an: Augenoptiker verstehen etwas von Physik und Mathematik, bedienen Maschinen und bringen Gläser auf das perfekte Maß. Sie messen, löten, feilen und reparieren.

Augenoptiker stehen jedoch nicht nur in der Werkstatt: Die Arbeit mit Kunden macht ihnen eben soviel Spaß. Jeden Tag treffen sie unterschiedliche Menschen, die ihre Hilfe brauchen. Mit viel modischem Gespür wird die jeweils beste Lösung für den Kunden gesucht: Die Brille muss zur Kopf- und Gesichtsform ebenso passen, wie zu Haarfarbe, Outfit und Beruf.

Außerdem lernen die Auszubildenden die betriebswirtschaftlichen Basics – also alles, was für die ebenso spannende Zeit nach der Ausbildung notwendig ist.

Mehr zum Augenoptiker Berufsbild erfahren.

Wie laufen die Prüfungen ab?

In der Augenoptiker Ausbildung wird eine gestreckte Gesellenprüfung abgelegt. Das bedeutet, dass zur Mitte deiner Ausbildungszeit die Gesellenprüfung Teil 1 und am Ende der Ausbildung die Gesellenprüfung Teil 2 abgelegt werden.

Die Benotung der Gesellenprüfung Teil 1 wirkt sich bereits mit 30 % auf die Abschlussnote aus. Geprüft werden ein praktischer, sowie ein theoretischer Teil. Die Gesellenprüfung Teil 2 zählt mit einer Gewichtung von 70% in die Endnote mit ein.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Zur Prüfung zugelassen sind Auszubildende, die:

  • die erforderliche Ausbildungszeit, einschließlich der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung absolviert haben.
  • die schriftlichen Ausbildungsnachweise erbracht haben. Siehe auch FAQ: Berichtsheft
  • deren Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde. Sprich am besten frühzeitig deinen Chef darauf an!

Ist der Beruf auch in der Zukunft wichtig?

Ja, natürlich! Zwei Drittel aller Menschen sind fehlsichtig – und es werden immer mehr. Im Auto, beim Sport, am Computer – die Anforderungen an unsere Augen steigen, die Technologie der Optik entwickelt sich weiter.

Als Spezialist für gutes Sehen sind Augenoptiker deshalb in Zukunft genauso gefragt wie heute – beste Aussichten für die Karriere!

Was verdient man in der Ausbildung?

Dein Betrieb zahlt während der Ausbildung eine Vergütung, die von Jahr zu Jahr steigt. Ist der Ausbildungsplatz weit von Zuhause entfernt, können Zuschüsse, zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld beantragt werden. Auskünfte gibt die Agentur für Arbeit. Mehr zum Gehalt und zur Ausbildungsvergütung.

Was ist beim Vorstellungsgespräch zu beachten?

Bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch sollte man sich im Vorfeld über den Betrieb und das Berufsbild informieren. Es ist immer gut, sich im Vorfeld Fragen für das Gespräch zu überlegen, da dies auf Interesse an der Ausbildung schließen lässt. Es ist wichtig, mit sauberer und angemessener Kleidung, fit und ausgeruht zu erscheinen. Und: Pünktlichkeit ist das oberste Gebot!

Weitere Tipps rund um die Bewerbung haben wir im Artikel Ausbildungsstelle – Wie bewerbe ich mich?  zusammengefasst.

Wie viel Urlaub steht dem Auszubildenden zu?

Der Mindestanspruch für Jugendliche ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Delegiertenversammlung des SWAV empfiehlt, den Jahresurlaub auf 27 Werktage festzusetzen. Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- und Feiertage sind.

Fragen zum Beruf Augenoptiker

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