Azubi-PflichtenPflichten als Auszubildender | © Georgijevic / iStockphoto.com
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Azubi-Pflichten – Know-How für den Start ins Berufsleben: Teil 2

Ebenso wichtig wie die Azubi-Rechte – die wir Dir in Teil 1 unsere Serie erklärt haben – sind die Azubi-Pflichten. Denn mit der Unterzeichnung Deines Ausbildungsvertrages, erklärst Du Dich bereit, in Zukunft einigen Verpflichtungen nachzukommen. Wir erklären Dir in diesem Teil was die Pflichten eines Auszubildenden sind, aber auch auf was Dein Ausbildungsbetrieb achten sollte und muss.

Gut zu wissen: Diese Azubi-Pflichten sollten erfüllt werden

  • Weisungen beachten: Das heißt, dass Du die Anweisungen der Anleiter oder der Vorgesetzten ausführen musst. Du bist weisungsgebunden und solltest die Dinge sorgfältig und unverzüglich erledigen.
  • Anwesenheitspflicht: Die Stunden im Betrieb wie auch in der Berufsschule sind Pflicht und müssen geleistet werden.
  • Sorgfalt: Die Aufgaben, die Dir übertragen werden, müssen so gut wie möglich von Dir erledigt werden. Auch mit Werkzeugen und Waren musst Du gut und sorgsam umgehen. Dabei gehört es auch zu den Pflichten eines Auszubildenden, sich an die Betriebsordnung und die Sicherheitsvorschriften zu halten.
  • Berichtsheftführung: Es ist zeitaufwendig, sollte aber jederzeit auf dem neuesten Stand sein. Dies darf während der Arbeitszeit passieren, dafür darf der Vorgesetzte das Heft aber jederzeit einsehen und kontrollieren.
  • Pünktlich sein: Das gilt für Dich, wie für alle anderen Mitarbeiter auch – zur Arbeit und zum Unterricht musst Du pünktlich sein, sonst könntest Du Abmahnungen riskieren.
  • Lernpflicht: Zu den Azubi-Pflichten gehört es, Ausbildungsinhalte selbstständig zu lernen und den Stoff aufzuarbeiten.
  • Benachrichtigung bei Krankheit: Wenn Du krank bist, musst Du Dich bereits am ersten Tag krankmelden – im Betrieb, in der Berufsschule und auch bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Ein Attest muss spätestens am dritten Tag, in besonderen Fällen auch früher, eingereicht werden.
  • Geheimhaltungspflicht: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt werden. Darüber darfst Du also mit keinem Außenstehenden reden, denn so kann ein Schaden für das Unternehmen entstehen. In Konsequenz können die Ausbildung gekündigt und sogar Schadensansprüche gestellt werden.
  • Erholungspflicht: Der Urlaub ist zum Erholen da. Das ist für die meisten selbstverständlich, bedeutet aber, dass Du während dieser Zeit nicht für andere Unternehmen arbeiten und keiner anderen Erwerbstätigkeit ohne das Wissen des Chefs nachgehen darfst.

Pflichten eines Auszubildenden und Pflichten des Betriebes

Ebenso wie der Lehrling, hat auch der Ausbildungsbetrieb Pflichten und muss sich an Dinge halten. Damit Du als Azubi die Lehre auch schaffst und im Anschluss in dem Beruf als Augenoptiker arbeiten kannst, sollte der Vorgesetzte oder Ausbilder Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er sollte Dir als jungen Kollegen sein Know-how vermitteln, Dir alles Wichtige beibringen und Dich so ausbilden, dass Du den Abschluss schaffst.

In diesem Zuge ist es auch wichtig, dass der Azubi für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt wird. Du musst am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen teilnehmen können – und dies natürlich auch tun. Schule schwänzen war schon während der Schulzeit tabu und ist während der Lehre absolut unzulässig. Halte Dich also an diese essenzielle Regel.

Damit die Ruhezeiten eingehalten werden, darfst Du Dein Berichtsheft sogar während der Arbeitszeit führen. Erledige dies gewissenhaft und ordentlich – es gehört zu den Azubi-Pflichten und dokumentiert Deine Arbeit. Alle Angaben müssen korrekt sein, weder Du darfst flunkern, noch Dein Arbeitgeber Dich zu etwas zwingen oder drängen. Damit Du die Ausbildung perfekt nutzen kannst und Dir während dieser Zeit alles aneignest, muss Dir Dein Betrieb Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und -stoffe kostenfrei zur Verfügung stellen. Schließlich sollst Du lernen damit umzugehen, um anschließend als Augenoptiker zu arbeiten.

Ein weiterer bedeutender Punkt: Wenn Du Dich überfordert fühlst, kannst Du Dich jederzeit an Deinen Ausbilder wenden. Weder die Kollegen, noch er selbst dürfen Dich überlasten. Sie sind für Dich verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass Du nur Dinge tust, die auch mit Deiner Ausbildung zu tun haben. Mach Dir aber nicht allzu große Hoffnungen, denn aufräumen, Kaffee kochen und Botengänge gehören trotzdem zu Deiner Lehre.

Berufsausbildung: Ohne Fleiß kein Preis

Denke immer daran: Die Ausbildung ist ein Geben und Nehmen. Der Betrieb investiert Zeit und Geld in Dich und möchte im Nachhinein auch etwas von Dir haben. Wenn Du gut bist, wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach, im Anschluss an die Lehre übernommen und fest eingestellt. Das ist auch in Deinem Sinne, schließlich ist der Arbeitsmarkt ein umkämpftes Pflaster. Gib also immer und jederzeit Dein Bestes und arbeite nach bestem Wissen und Gewissen. Dann werden Du und Dein Arbeitgeber lange glücklich miteinander.