ArbeitszeugnisFragen und Antworten zum Arbeitszeugnis | © fizkes / Shutterstock.com
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Arbeitszeugnis – Inhalt, Formulierungen, Details

Du möchtest Dich nach Deiner Ausbildung als Augenoptiker-Azubi auf eine neue Stelle bewerben? Dann gehört neben dem Bewerbungsschreiben und einem Lebenslauf unter anderem ein Arbeitszeugnis zu den erforderlichen Unterlagen. Mit einem sehr guten Zeugnis spielst Du unter vielen Bewerbern ganz vorne mit. Auf welche Dinge Du daher bei Deinem Arbeitszeugnis achten solltest, erfährst Du hier…

Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis – das solltest Du wissen

Wann steht Dir ein Arbeitszeugnis zu?
Wenn Du oder Dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beenden oder ein Vertrag ausläuft, ist Deine Firma verpflichtet, Dir ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO) auszustellen, welches klar, wahr und wohlwollend formuliert ist. Auf ein Zwischenzeugnis besteht hingegen kein gesetzlicher Anspruch.

Welche Formalitäten muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?

Das individuelle Zeugnis muss schriftlich, fehlerfrei, auf Firmenpapier gedruckt und vom verantwortlichen Chef unterschrieben sein. Es sollte maximal zwei bis drei DIN A4-Seiten umfassen.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

  • Briefkopf oder Firmenpapier des Arbeitgebers
  • Überschrift: Arbeitszeugnis
  • Stammdaten des Arbeitnehmers: Name, Geburtstag, Beschäftigungsart und -dauer
  • Tätigkeitsbeschreibung inklusive Aufgaben und Erfolgen
  • Leistungsbewertung mit Details zu Einsatz, Kompetenz und Arbeitsweise
  • Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  • Austrittsgrund
  • Schlussformel und Zukunftswünsche
  • Ort, Datum und Unterschrift

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis finden sich zusätzlich Bewertungen von Leistungen und Deinem Sozialverhalten. Frage für die Jobsuche oder das Bewerbungsschreiben immer nach dieser Zeugnisform, da es aussagekräftiger ist und von den meisten Personalern auch erwartet wird.

Wie bittest Du um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Verlange immer ein gleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – Dein Arbeitgeber muss nämlich von sich aus nur ein einfaches Zeugnis ausstellen.

Das Arbeitszeugnis entschlüsselt

In einem Arbeitszeugnis hat Kritik keinen Platz. Laut §109 Absatz 2 GewO ist sie sogar absolut unerwünscht. Jedes Arbeitszeugnis muss die Kriterien der Wahrheits- und Wohlwollenspflicht erfüllen, also korrekt und entgegenkommend geschrieben sein. Und weil das so ist, verstecken viele Personaler Geheimcodes in den Zeugnissen. Was sich beim ersten Eindruck vielleicht positiv liest, ist manchmal gar nicht nett gemeint. Ein Beispiel: „Er/Sie war in höchstem Maße motiviert, zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“ ist das Nonplusultra. Besser geht’s nicht!

Steht allerdings dieser Satz im Arbeitszeugnis fällt die Bewertung schon sehr viel schlechter aus: „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben motiviert, gewissenhaft und mit viel Fleiß.“
Obwohl auch diese Formulierung positiv ist und Du erst mal annimmst, dass der Inhalt gut ist, finden Personaler direkt das Haar in der Suppe und wissen, dass Du eher eine Schulnote vier, statt einer eins bekommen hast.
Achte also wirklich auf jedes Detail, um Deine Zukunftschancen zu steigern. Und besonders auf die Schlussformel! Sie ist freiwillig und enthält den Trennungsgrund, positive Zukunftswünsche, Dank und Bedauern über das Ausscheiden. Taucht sie in Deinem Arbeitszeugnis nicht auf, werden Personaler beim Lesen direkt stutzig.

Die versteckten Noten im Arbeitszeugnis

Auf diese Formulierungen in Deinem Arbeitszeugnis solltest Du in jedem Fall achten – sie sind echte Bewerbungstricks. Meistens sind sie nach einem typischen Schema aufgebaut. Hier erfährst Du welche Formulierung was bedeutet:

Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…

  • Note 1 (sehr gut):
    „…stets zur vollsten Zufriedenheit.“
  • Note 2 (gut):
    „…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 2-3 (voll-befriedigend):
    „…zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 3 (befriedigend):
    „…stets zur Zufriedenheit.“
  • Note 4 (ausreichend):
    „…zur Zufriedenheit.“
  • Note 5 (mangelhaft):
    „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
  • Note 6 (ungenügend):
    „…Er/Sie hat sich bemüht.“

Du siehst, schon kleinste Details machen den Unterschied! Lese Dir Dein Arbeitszeugnis also genau durch und beanstande eventuell Teile davon, die nicht stimmen, um Deine Aufstiegschancen zu steigern. Das machst Du, indem Du Deinen Chef darauf ansprichst oder schriftlich Widerspruch einlegst. Darin kannst Du die Textstellen aufführen, die korrigiert werden sollen und alternative Formulierungen vorschlagen.