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Urlaubsregelung für die Feiertage
Weihnachten steht vor der Tür und Du freust Dich schon auf die freien Tage? Doch bevor Du Dich verplanst und die Zeit für Freunde und Familie reservierst, solltest Du Dich vergewissern, wie die Urlaubsregelung in Deinem Unternehmen aussieht. In diesem Artikel findest Du einige allgemeine Infos dazu.
Gesetzliche Vorschriften für die Urlaubsregelung an Weihnachten und Silvester
Erst mal die gute Nachricht: Der erste sowie der zweite Weihnachtsfeiertag und auch Neujahr sind gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen hast Du als Augenoptiker-Azubi frei. Anders sieht es allerdings mit Heiligabend und Silvester aus. Beides sind normale Arbeitstage, für die Du je einen ganzen Urlaubstag einreichen musst. Gerade im Einzelhandel sind die Tage vor den Feiertagen umsatzstark und Dein Chef kann jede Unterstützung gebrauchen. Wenn Du frei haben möchtest, solltest Du dies so früh wie möglich mit Deinen Kollegen besprechen und den Urlaub einreichen.
Übersicht für die Urlaubsregelung der Feiertage 2019:
- 24. Dezember (Heiligabend): fällt dieses Jahr auf einen Dienstag
- 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag): gesetzlicher Feiertag
- 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag): gesetzlicher Feiertag
- bis 30. Dezember: drei reguläre Arbeitstage (bei einer Sechs-Tage-Woche)
- 31. Dezember (Silvester): fällt dieses Jahr auf einen Dienstag
- 1. Januar (Neujahr): gesetzlicher Feiertag
Wenn Du einen Arbeitsvertrag über eine Sechstagewoche hast, musst Du Dir für die Woche zwischen den Feiertagen im Jahr 2019 also vier Tage Urlaub nehmen, bei einer Fünftagewoche genügen drei Urlaubstage.
Urlaubsregelung für Fortgeschrittene: Gibt es halbe Urlaubstage?
Laut Gesetz gibt es keine halben Urlaubstage. Das heißt, wenn Dein Unternehmen zum Beispiel an Heiligabend nur einen halben Tag geöffnet hat, wird Dir trotzdem ein ganzer Urlaubstag berechnet, wenn Du freihaben möchtest.
In einigen Betrieben schenkt der Arbeitgeber seinen Angestellten aber an Heiligabend und Silvester einen halben oder sogar ganzen Urlaubstag. Frage also am besten bei Deinem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung nach, wie viele Urlaubstage Du für Weihnachten und Silvester benötigst.
Absprachen mit Kollegen machen die Urlaubsregelung einfacher
An Weihnachten und Silvester freizuhaben, ist der krönende Abschluss eines schönen Jahres. An diesen Tagen möchte am liebsten jeder Arbeitnehmer Urlaub haben. Doch wenn es keine Betriebsferien gibt, müssen sich die Kollegen abstimmen. Spreche also offen mit den Mitarbeitern und Deinem Chef und frage, wie ihr den Urlaub planen wollt.
Wenn alle rechtzeitig miteinander sprechen, werdet ihr bestimmt eine Urlaubsregelung finden, mit der alle weitestgehend zufrieden sind.
** Das be-optician-Team wünscht Dir in jedem Fall ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr! **