Ruhepausen am ArbeitsplatzRuhepausen am Arbeitsplatz sind wichtig! | © shapecharge / iStockphoto.com
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Ruhepausen: So sind sie geregelt und darum sind sie so wichtig!

Du kennst das bestimmt. Du bist bei der Arbeit, es ist ein voller und stressiger Tag und eigentlich hast Du keine Zeit für Ruhepausen. Irgendwann bist Du kaputt, kannst Dich nicht mehr richtig konzentrieren und die Zeit läuft Dir davon. Stop! Denn Ruhepausen sind nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben! Hier erfährst Du alles Wichtige dazu.

Ruhepausen: Was bedeutet das?

Eine Ruhepause ist eine Pause während Deiner Arbeitszeit. Wie vieles in Deutschland, gibt es auch in punkto Pause genaue Regelungen und festgelegte Begriffe.
Ruhepausen gelten als Freizeit während der Arbeitszeit und dürfen vom Arbeitnehmer frei gestaltet werden. Sie dienen der Erholung, Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Schutz des Arbeitnehmers.

Es gibt noch zwei weitere Begriffe zum Vergleich, die Du kennen solltest:
Ruhezeiten sind die Erholungszeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und eine Betriebspause eine außerplanmäßige Arbeitsunterbrechung. Diese Pause ist unfreiwillig und wird bezahlt, da der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft grundsätzlich zur Verfügung stellt. Betriebspausen kommen zum Beispiel bei Stromausfällen vor.

Ruhepausen: Ein Überblick

Wenn Du arbeitest, brauchst du hin und wieder eine Pause, um Deine Produktivität zu gewährleisten. Dafür gibt es festgelegte Regeln. So wirst Du als Arbeitnehmer geschützt. Wie lang Deine täglichen Pausen mindestens sein müssen, richtet sich nach Deiner Arbeitszeit.

Im Arbeitszeitgesetz §4 steht dazu:
„Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Wenn Du also eine Ruhepause einlegst, bedeutet das, dass Du während dieser Zeit vollständig von Deiner Arbeitspflicht freigestellt bist und vom Alltag abschalten kannst.

Wie lange Du wann pausieren musst?
Hier ist ein kleiner Überblick über Ruhepausen bei der Arbeit:

  • 4 – 6 Stunden Arbeit: keine Pause
  • 7 – 9 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause
  • 10 – 12 Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause

Warum Ruhepausen gesetzlich geregelt sind

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber ignorieren Ruhepausen. Die Tage sind kurz, die Auftragsbücher voll, die Kundenberatungen nehmen viel Zeit in Anspruch und Buchhaltung, Bestellungen, Reparaturen und Co müssen ja auch noch erledigt werden.

Doch genau das ist die falsche Herangehensweise. Arbeitest Du in diesem Tempo ohne Ruhepausen, streikt Dein Körper irgendwann. Du bekommst müde Augen wirst schlapp, krank und kannst keine Leistung mehr bringen.
Gönne Dir also zwischendurch Pausen, um Deinem Körper und Deinem Geist Erholung zu bieten. Du wirst sehen, dass Du im Anschluss wieder fitter bist und Deine Arbeit besser erledigst.

Diese Work-Life-Balance kommt Dir besonders später zu Gute. Als Jugendlicher kannst Du Deinen Körper vielleicht manchmal nicht richtig einschätzen und überforderst ihn. Siehe die Ruhepausen und Regeneration also als eine Investition in die Zukunft und höre auf Deinen Körper.

Darum sind Ruhepausen so wichtig:

  • um die Erholung des Arbeitnehmers zu garantieren
  • um die nötige Konzentration zu gewährleisten
  • um Überarbeitung zu verhindern
  • um die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen

Ruhepausen für Jugendliche – hier gibt es Sonderregeln

Als Jugendlicher oder Azubi unter 18 Jahren gelten für Dich andere Regelungen. Hier ist der §11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes wichtig.

  • 4,5 – 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause
  • 6 – 8 Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause

Ein weiteres Azubi-Recht: Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.

Diese Regelung solltest Du auch beachten: Die Ruhepausen dürfen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor dem Feierabend liegen.