Azubi-RechteRechte als Auszubildender | © martin-dm / iStockphoto.com
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Azubi-Rechte – Know-How für den Start ins Berufsleben: Teil 1

Hier erhältst Du wichtige Tipps zu Deiner Ausbildung, denn jetzt beginnt eine neue Zeit. Was darf und muss in Deinem Vertrag stehen? Wie lange darfst Du als Azubi eigentlich arbeiten? Was steht Dir überhaupt zu? Und wie viele Tage Urlaub hast Du? Mit all diesen Punkten hast Du Dich vorher wahrscheinlich noch nicht auseinandergesetzt – jetzt wird es Zeit und wir erklären Dir im Artikel “Azubi-Rechte” alles Wichtige zu Deinen Rechten als Auzubildende/r.

Der Ausbildungsvertrag: Diese Azubi-Rechte sollten darin enthalten sein

  • Beginn und Dauer der Ausbildung: Der Anfang der Lehre muss hier explizit genannt werden, damit beide Seiten wissen, wann diese startet. Außerdem ist die Ausbildungsdauer gesetzlich geregelt und hier ebenfalls aufgeführt, im Normalfall beträgt sie als Augenoptiker drei Jahre.
  • Detaillierte Gliederung: Damit Du einen genauen Überblick hast, muss als Anhang des Vertrages der gültige Ausbildungsplan beigefügt sein. In diesem Ausbildungsplan steht zum Beispiel wann Dich was erwartet und Du welche Abteilungen durchläufst. So kannst Du Dich schon im Vorfeld damit auseinandersetzen. Ebenfalls sieht der betriebliche Ausbildungsplan einen Ausbildungsverlauf
  • Der Ort der Ausbildung: Manchmal kann es sein, dass ein Lehrling zum Teil in Zweigstellen ausgebildet wird. Sofern diese nicht als Ausbildungsstätten im Lehrvertrag festgehalten sind, wird eine Fahrt dorthin als Dienstreise angesehen und Dein Betrieb muss die Fahrtkosten übernehmen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit: In den Ausbildungsverträgen ist die wöchentliche Ausbildungszeit festgelegt. Die Arbeitszeiten werden individuell angepasst.
  • Die Probezeit: Diese Zeit ist die Testphase der Ausbildung. Währenddessen können beide Seiten die Lehre jederzeit beenden. Laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes darf die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate dauern.
  • Die Ausbildungsvergütung: Im Vertrag und somit auch in den Azubi-Rechten enthalten ist das Brutto-Gehalt jedes der drei Lehrjahre. In diesem Punkt muss genau aufgeführt werden, was Du pro Monat inklusive der gesetzlichen Abzüge verdienst.
  • Die Urlaubstage: Zu den schönen Azubi-Rechten gehören die Urlaubstage. Dein Anspruch darauf muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Der Südwestdeutsche Augenoptiker-Verband empfiehlt 27 Werktage.
  • Basis für eine Kündigung: Falls Du oder Dein Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis kündigen möchten, müssen die Voraussetzungen im Vertrag geregelt sein. Hier muss stehen wann und wie die Ausbildung aufgelöst werden kann und wie lang die Kündigungsfrist ist.

Good to know: Auf diese Azubi-Rechte kannst Du pochen

  • Jeder Azubi hat ein Recht darauf, für den Unterricht an der Berufsschule und verpflichtende Berufsschulaktivitäten freigestellt zu werden.
  • Ein ganz wichtiges Azubi-Recht ist, dass Du nur im Rahmen der Lehre arbeiten musst. Was nicht dem Ziel der Ausbildung dient, muss nicht gemacht werden. Das obligatorische Kaffee kochen und Aufräumen gehört aber in jedem Fall zu den to do’s eines Azubis.
  • Nach Abschluss der Ausbildung hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis muss beantragt werden.
  • Die Vergütung basiert auf den Empfehlungen der Landesinnungen und Landesinnungsverbände. Eine Unterteilung nach Bundesländern findest Du in unserer pratischen Liste “Augenoptiker-Gehalt – Ausbildungsvergütung nach Bundesländern”
  • Während der Lehre hast Du das Azubi-Recht, dass Du qualifiziert und fachlich betreut wirst, damit die Ausbildungsziele erreicht werden.
  • Überstunden müssen nicht, können aber freiwillig geleistet werden. Bei Jugendlichen liegt die maximale Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden. Mehr kann und darf nicht von Dir verlangt werden.
  • Die Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt: Bist Du unter 18 Jahre alt, kannst Du bereits ab 4,5 Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause machen, ab sechs Stunden steht Dir eine Stunde Pause zu. Bist Du älter als 18, steht Dir nach sechs Stunden eine halbe Stunde Pause zu.
  • Ab 17 Jahren stehen Dir in jedem Ausbildungsjahr gesetzlich 25 Urlaubstage zu. Bist Du jünger als 16 Jahre sind es 30 Tage pro Jahr, wenn Du 16 Jahre alt bist, stehen Dir jährlich 27 Tage zu. Hinweis: die Angaben sind für eine 6-Tage-Woche. Ab 18 Jahren beträgt der gesetzliche Anspruch 24 Tage.

Die Durchsetzung Deiner Rechte als Azubi – wäge immer genau ab

Natürlich solltest Du nicht alles mit Dir machen lassen! Die Azubi-Rechte aber immer und in jedem Fall durchzusetzen kann auch kontraproduktiv sein. Schließlich musst Du mit Deinem Chef und den Kollegen mindestens für die Dauer der Lehre, also drei Jahre zusammenarbeiten. Da kann es nicht schaden mal einige Überstunden zu machen oder eine Pause zu verkürzen, wenn es dem Team hilft. So wächst der Zusammenhalt und Du erarbeitest Dir Respekt.

Du solltest daher immer genau überlegen, wieviel Dir bestimmte Rechte Wert sind und ob Du nicht manchmal eine Ausnahme machen solltest.