Richtig krankmeldenRichtig krankmelden. So geht's! | © LightFieldStudios / iStockphoto.com
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Richtig krankmelden – so geht’s

Wenn Du krank bist, ist Auskurieren wichtig. Und das klappt am besten zu Hause. Damit Du bei der Arbeit keine Probleme bekommst, musst Du Dich richtig krankmelden, auch wenn es Dir noch so schlechtgeht. Wie das funktioniert? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Krankmelden…

1. Wann musst Du Dich krankmelden?

Klare Antwort: Direkt morgens und so früh wie möglich. Wenn Du Dich noch vor Arbeitsbeginn meldest, weiß Dein Arbeitgeber sofort Bescheid und kann den Tag entsprechend umplanen. Unentschuldigtes Fehlen oder ein verspätetes Krankmelden können eine Abmahnung zur Folge haben. Und sieh es mal so: Im Anschluss an die Krankmeldung kann Deine Regeneration starten!

2. Bei wem solltest Du im Krankheitsfall Bescheid geben?

Damit alles richtig läuft, gib zuerst Deinem direkten Vorgesetzten Bescheid
Außerdem ist es sinnvoll die Personalabteilung zu informieren. Als Berufseinsteiger solltest Du wissen: Bei Kollegen darfst Du Dich nicht krankmelden – der Empfänger muss dazu berechtigt sein!

3. Wie solltest Du Dich krankmelden?

Eine zentrale Frage, die oft bis zum ersten Krankheitstag unbeantwortet bleibt, ist die, wie man sich krankmelden soll. Rufe zunächst Deinen Vorgesetzten an. Sollte er noch nicht am Platz sein, schreibe eine E-Mail. Trotzdem solltest Du Deinen Vorgesetzten nochmal telefonisch kontaktieren. Versuche es also zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder bitte ihn in der E-Mail, Dir eine Zeit zu nennen, in der er erreichbar ist. 

Doch es können auch andere Regeln in Deinem Betrieb gültig sein. Je nach dem, kannst Du Dich telefonisch, per Mail, sogar per SMS oder auch WhatsApp krankmelden.

Wenn Du Dir unsicher bist, frag noch einmal oder lies diesen Punkt in Deinem Arbeitsvertrag oder in Arbeitsanweisungen nach. Denn Zuverlässigkeit gehört zu den höchsten Prioritäten im Job.

4. Wie funktioniert eine Krankmeldung?

Folgende Details musst Du beim Krankmelden unbedingt erwähnen, damit alles korrekt ist und Du die Umgangsformen wahrst:

  • Name und Vorname: Das ist besonders wichtig, wenn Du in einem großen Unternehmen arbeitest und bei der Personalabteilung anrufst oder diese per Mail informierst.
  • Grund: Du solltest sagen, dass Du nicht zur Arbeit kommst, die Krankheit musst Du dafür nicht explizit erwähnen.
  • Zeitspanne: Kannst Du schon sagen, wie lange Du krank sein wirst? Nur einen Tag oder – eventuell nach Rücksprache mit einem Arzt – auch länger.
  • Erneute Kontaktaufnahme: Konntest Du in punkto Zeitspanne nicht ganz präzise sein, vereinbare mit den Verantwortlichen eine erneute Kontaktaufnahme. Diese kann nach einem Arztbesuch oder am nächsten Tag erfolgen. .

5. Wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich?

Spätestens nach drei Kalendertagen benötigst Du laut Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Absatz 1 EFZG) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Entscheidend sind dabei die Kalendertage. Das Wochenende sowie Feiertage zählen dementsprechend! Also: Bist Du am Freitag krank, ist die AU direkt am Montag erforderlich. Wirst Du an einem Wochenende krank und musst arbeiten, melde Dich zunächst bei Deinem Arbeitgeber und gehe dann direkt am Montag zum Arzt und lasse Dir eine AU rückwirkend auf das Wochenende ausstellen.

Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass die Bescheinigung schon am ersten Tag Deiner Krankheit einzureichen ist. Dies ist für Dich meist im Arbeitsvertrag nachzulesen. Bist Du unsicher, wie es bei Dir geregelt ist, schau dort auf jeden Fall nochmal nach.

6. Wie übermittelst Du die Krankschreibung bestmöglich?

Üblich ist es das Attest per Einschreiben oder mit einem Boten (dies können auch Privatpersonen sein) zu schicken. Du kannst die Krankmeldung abfotografieren und vorab per Mail zusenden. Ab dem 1. Juli 2022 wird es für Dich etwas unkomplizierter: Dann startet ein Pilotverfahren zur digitalen Krankmeldung. Dein Arzt übermittelt die Krankschreibung dann direkt an den Arbeitgeber und Du musst Dich um nichts mehr kümmern.

7. Musst Du Deine Krankheit verraten?

Nein, den Grund der Krankmeldung musst Du nicht nennen. Eine Ausnahme gibt es allerdings, wenn Du eine hochansteckende Krankheit wie z.B. Covid-19 hast. In diesem Falle wird sogar das Gesundheitsamt eingeschaltet, damit die Kontakte nachverfolgt werden können und gegebenenfalls Quarantäne verhängt werden kann.