Berufsbezogene Vorschriften Normen AugenoptikVorschriften und Richtlinien werden Dich während Deiner ganzen Augenoptiker-Laufbahn begleiten | © dusanpetkovic / iStockphoto.com
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Berufsbezogene Vorschriften und Normen

In einem der letzten Beiträge haben wir Dich über die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Feuerlöscher und Verbandskästen informiert. Es gibt allerdings weitere Vorschriften und Normen in der Augenoptik, an die Du Dich während Deiner Ausbildung und – ganz wichtig – auch danach halten musst. Aber was genau meint die Ausbildungsordnung mit diesem Abschnitt des Berufsbildes und welche wichtigen Informationen werden Dir in diesem Bereich vermittelt? Das erfährst Du bei uns.

Berufsbezogene Vorschriften und Normen

Enthalten sind im Grunde alle Vorgaben, die aus rechtlicher Sicht zu beachten sind. Daneben hat allerdings auch der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) Richtlinien erarbeitet, die als Grundlage Deiner täglichen Arbeit gelten.

Eine wichtige Norm, die Dich begleiten wird, ist die DIN EN ISO 21987. Diese regelt genau, welche Fertigungstoleranzen Du z. B. beim Einarbeiten von Einstärken- oder Gleitsichtgläsern einzuhalten hast. Damit wird einheitlich geregelt, welche Abweichungen erlaubt sind und ab welcher Abweichung der Kunde mit seiner Brille Sehprobleme bekommen kann.

Arbeits- und Qualitätsrichtlinien

Es gibt darüber hinaus Richtlinien, welche vom ZVA geregelt werden. In diesen Richtlinien sind z. B. die Definition und Ziel einer Anamnese verankert. Erläutert wird in den Richtlinien ebenfalls das Vorgehen bzw. das Verfahren bei der Anamnese. Wie soll die Versorgung mit einer Korrektionsbrille ablaufen? Welche Messungen sind wichtig und welche Verfahren werden beim Screening angewendet? All diese Fragen beantworten die Richtlinien, die einen einheitlichen Qualitätsstandard erhalten sollen.

Verschwiegenheit

Neben den berufsbezogenen Vorschriften und Normen, die ausschließlich für Auszubildende der Augenoptik gelten, gibt es auch allgemeine Regeln, an die Du Dich als Azubi halten musst. Verschwiegenheit ist hierbei. Dabei geht es nicht nur um sogenannte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, sondern auch um Informationen oder Kenntnisse, die Du über eure Kunden oder Deinen Chef und Deine Kollegen erfährst. Nichts, was Du aus der Kundenkartei oder einem Telefonat mit einem Kunden erfährst, darfst Du arglos mit dritten Personen teilen. Dies kann auch für Dich als Azubi weitereichende Folgen haben – und Du willst doch Deine Ausbildungsstelle nicht verlieren! Ganz zu schweigen davon, dass natürlich auch Dein Arbeitgeber darunter leidet.

Ein Beispiel: Du erfährst, dass ein Kunde seine Brillen in Raten zahlen möchte und erzählst dies weiter. Irgendwann erfährt der Kunde, dass dies öffentlich ist und ihn andere Menschen daher für arm halten und bemitleiden. Dein Chef hat dann nicht nur einen Kunden weniger, sondern auch sein positives Image und potenzielle Neukunden verloren. Deine Verschwiegenheit ist natürlich auch im anschließenden Berufsleben wichtig. Also: Früh übt sich – und Schweigen ist in diesem Fall Gold!