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Ausbildungsförderung – Alles rund um die Finanzhilfe für Azubis
Beginnst du eine Ausbildung, ändert sich vieles: Du verdienst dein eigenes Geld, ziehst vielleicht sogar in eine eigene Wohnung und musst dich selbst um deine Finanzen kümmern. Außerdem brauchst du jetzt eine eigene Versicherung. § 1601 BGB regelt den Unterhaltsanspruch, der für jedes minder- und volljährige Kind besteht, sofern dieses sich noch in der Erstausbildung befindet. Azubis haben jedoch auch die Möglichkeit, eine Ausbildungsförderung zu beantragen.
Hast du Anspruch auf eine Ausbildungsförderung?
Vorne weg: Nicht jeder Azubi hat Anspruch auf eine Ausbildungsförderung. Ob dir finanzielle Hilfen zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird vom zuständigen Amt geprüft. Erfüllst du die Kriterien, hast du nicht nur Anspruch auf die Ausbildungsförderung, wenn du minderjährig bist. Hilfe erhältst du auch, wenn du volljährig bist, aber trotzdem nicht genug verdienst, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Informationen über die Höhe der finanziellen Hilfe erhältst du in deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, weil dein Ausbildungsplatz zu weit von deren Wohnort entfernt liegt, kannst du die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB beantragen. Dies gilt ebenso für Auszubildende über 18 Jahre, die verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben. Mit dem Online-Rechner zur Ausbildungsförderung findest du heraus, ob und in welcher Höhe du Anspruch auf die Ausbildungsförderung hast.
Eine andere Möglichkeit der Unterstützung ist das Wohngeld. Diese Hilfe ist jedoch an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Zuständigkeit liegt bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Ausbildungsförderung für angehende Meister
Ausbildungsförderungen gibt es nicht nur während deiner Ausbildung zum Gesellen, sondern auch danach. So kannst du zum Beispiel das so genannte „Meister-BAföG“ beantragen, bevor du eine Weiterbildung zum Meister beginnst. Doch das BAföG ist kein „geschenktes“ Geld, sondern ein zinsgünstiges Darlehen, das du später zurückzahlen musst. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich, daher sollte der Förderantrag frühzeitig vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Tipp: In jedem Bundesland gibt es ein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Dort kannst du dich beraten lassen und Förderanträge abgeben. Auf dieser Webseite findest du eine Übersicht der Adressen von den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Ausbildung, Versicherung und Sozialabgaben
Mit Beginn deiner Ausbildung bist du nicht mehr über deine Eltern versichert. Ab einem Einkommen von 325 Euro brutto im Monat müssen Azubis Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Zusammengenommen nennt man das die „Sozialabgaben“. Die Sozialabgaben belaufen sich auf eine Höhe von 40 Prozent der Vergütung. Hiervon trägst du 20 Prozent, den Rest übernimmt dein Ausbildungsbetrieb. Bei welcher Krankenkasse du Mitglied wirst, kannst du dir übrigens selbst aussuchen. Außerdem wirst du automatisch in einer Unfallversicherung aufgenommen. Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft kommt für Unfälle auf der Arbeit und auf dem Weg von der bzw. zur Arbeit auf. Anmeldung und Zahlung der Beiträge sind Sache deines Arbeitgebers. Du als Azubi bist beitragsfrei.
Tipp: Es ist sinnvoll die Krankenkassen und ihre Leistungen im Vorfeld zu vergleichen. Hier findest du eine Übersicht über die gesetzlichen Krankenkassen.
Private Zusatzversicherung in der Ausbildung
Es gibt auch freiwillige Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Internet kannst du dir die unterschiedlichen Anbieter im Vergleich ansehen, manchmal werden günstigere Azubi-Tarife angeboten. Prüfe genau, welche Zusatzversicherung für dich wirklich Sinn macht – und was du dir nach Abzug aller Abgaben mit deinem Gehalt noch leisten kannst. Hier erfährst du, wie hoch das Augenoptiker-Gehalt in der Ausbildung ist!
Mehr Informationen rund um das Thema „Ausbildungsförderung und Versicherung“ erhältst du beim SWAV-Team.