Gesellenprüfung Teil 2: Der Abschluss der Augenoptiker-AusbildungGesellenprüfung Teil 2 bildet Abschluss der Augenoptiker-Ausbildung | © shironosov / iStockphoto.com
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Gesellenprüfung Teil 2: Der Abschluss Deiner Augenoptiker-Ausbildung

Ein Jahr nach der Gesellenprüfung Teil 1 (früher: Zwischenprüfung) stehst Du jetzt im Finale Deiner Augenoptiker-Ausbildung – der Gesellenprüfung Teil 2. Im Artikel „Gesellenprüfung Teil 1“ hast Du erfahren, was im ersten Teil der gestreckten Gesellenprüfung zum Augenoptiker auf Dich zukommt und wie der theoretische und praktische Prüfungsteil gewichtet werden. Dieser Artikel hilft Dir dabei, Dich erfolgreich auf die Gesellenprüfung Teil 2 vorzubereiten.

Wie ist die Gesellenprüfung Teil 2 aufgebaut?

Die Gesellenprüfung Teil 2 umfasst folgende Prüfungsbereiche.

1. Herstellung einer randlosen Korrektionsbrille (Deine praktische Prüfung)

Für die Herstellung einer randlosen Korrektionsbrille bzw. „Bohrbrille“ hast Du 150 Minuten Zeit. Unter Anleitung Deines Ausbilders und dank ausgiebigem Training hast Du Dir im Laufe Deiner Augenoptiker-Ausbildung die notwendigen Fertigkeiten und Routine angeeignet, sodass Du diese Aufgabe innerhalb der vorgegebenen Zeit meistern kannst.

2. Augenoptische Versorgung (auch „Arbeitsprobe“ oder „Fachgespräch“ genannt)

Die Aufgabenstellung lehnt sich stark an die Realität im Augenoptiker-Tagesgeschäft an: Du bekommst eine Verordnung und darfst demonstrieren, dass Du

  • Kundenwünsche ermitteln,
  • Kunden über Brillengläser nach Glastyp, Werkstoff, Veredelung und Farbgebung unter Berücksichtigung der individuellen Sehanforderung beraten,
  • Brillenfassungen voranpassen,
  • Zentrierdaten ermitteln,
  • Brillengläser in die vorangepasste Fassung nach ermittelten Zentrierdaten mittels eines Formrandungsautomaten einarbeiten (die Qualität des Einarbeitens wird nicht bewertet) sowie
  • die Endanpassung vornehmen und den Kunden in den Gebrauch einweisen kannst.

Im Grunde unterscheidet sich das nicht von Deiner täglichen Arbeit im Verkauf bei einem Augenoptiker. Auch das hast Du natürlich bis zum Ende Deiner Lehrzeit regelmäßig geübt. Dieser Prüfungsteil dauert 120 Minuten.

3. Auge und Sehhilfe (Deine Theorieprüfung)

Hier darfst Du schriftlichen Fragen zu folgenden Themen beantworten:

  • Auswirkungen sehleistungsvermindernder Einflüsse und Erkrankungen bei der Auswahl von Sehhilfen
  • Auswirkungen von Korrektionsmitteln auf anatomische, physiologische und optische Gegebenheiten
  • Wirkungsweise von Kontaktlinsenpflegemitten (Unterschiede)
  • Optische Berechnungen und Eigenschaften von Sehhilfen einschließlich der Abbildungsfehler und Verwendungsmöglichkeiten

Die Theorie wird Dir im Laufe Deiner Augenoptiker-Ausbildung auf der Berufsschule, in Lehrgesprächen mit Deinen Trainern im Betrieb und durch das Selbststudium mittels Lehrbüchern vermittelt. Vielleicht lernst Du ja auch gerne zusammen mit zwei oder drei Optiker-Kollegen. Durch Seminare, Fachzeitschriften und Fortbildungen kannst Du Dein Wissen über die Augenoptik natürlich festigen, erweitern und vertiefen.

Für den theoretischen Abschnitt hast Du 180 Minuten Zeit. Da „Auge und Sehhilfe“ ein sogenanntes Sperrfach ist, gilt hier zu beachten, dass Du bei diesem Prüfungsteil mindestens die Hälfte der erreichbaren Punktzahl erzielen musst, um die Gesellenprüfung Teil 2 zu bestehen.

4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Für die schriftliche WiSo-Prüfung hast Du 60 Minuten Zeit. „Wirtschaft und Soziales“ wird in der Berufsschule unterrichtet.

Wie wird die Gesellenprüfung Teil 2 bewertet?

Deine randlose Brille, die augenoptische Versorgung sowie „Auge und Sehhilfe“ fließen mit jeweils 20 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent in die Abschlussnote ein. Somit macht der zweite Teil der Gesellenprüfung 70 Prozent Deiner Gesamtnote aus. Die Endnote der Gesellenprüfung Teil 1 bildet die restlichen 30 Prozent.

Hilfreiche Downloads zur Gesellenprüfung in der Augenoptik

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