Optiker PrüfungenPrüfungen in der Optiker-Ausbildung | © iStockphoto.com
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Prüfungen in der Augenoptiker-Ausbildung

Die Gesellenprüfung/ Abschlussprüfung in der Augenoptiker Ausbildung

Prüfungen gehören zu jeder Berufsausbildung mit dazu. Aber keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung ist alles halb so schlimm. Die Gesellenprüfung ist die Abschlussprüfung in der Augenoptiker Ausbildung unterteilt sich in zwei eigenständige Prüfungsbereiche, die zeitlich voneinander abgegrenzt sind.

Das Ziel: Deine “berufliche Handlungsfähigkeit” überprüfen.

Wann & was? Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird es ernst: Teil 1 der Gesellenprüfung, deiner Abschlussprüfung, will bestritten werden. Das Ergebnis dieses Prüfungsteils, der sich dem Thema “Augenoptische Instandsetzung” widmet, wird nämlich schon mit einer Gewichtung von 30% in deine Abschlussnote mit eingerechnet. Der zweite Teil der Gesellenprüfung findet am Ende deines dritten & letzten Lehrjahres statt und fließt mit einer Gewichtung von 70% in deine Endnote mit ein.

Merke: Seit dem 01. August 2011 gibt es keine Zwischenprüfung mehr in der Augenoptiker Ausbildung. Statt der früher üblichen Zwischenprüfung gibt es die zweigeteilte Gesellenprüfung.

Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellenprüfung in der Augenoptiker Ausbildung

Was musst du vor Antritt zur Gesellenprüfung beachten? Natürlich solltest du dich gewissenhaft auf die Prüfung vorbereiten und büffeln. Ebenso wichtig ist es zudem, gewisse Formalien einzuhalten: Um zur Gesellenprüfung antreten zu dürfen, musst du deine Zulassung für diesen ersten Teil der Abschlussprüfung in der Tasche haben.

Zugelassen bist du, wenn: 

  • die erforderliche Ausbildungszeit, einschließlich der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung absolviert wurde.
  • die schriftlichen Ausbildungsnachweise erbracht wurden. Stichwort: Berichtsheft
  • dein Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde.

Was sind überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen in der Augenoptiker Ausbildung?

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, musst du zudem neben der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule berufsspezifische, praktische Kurse absolvieren.

Warum? Das Berufsbild der Augenoptiker befindet sich in einem ständigen Wandel. Um spezielle Elemente des Lernstoffs für dich – den Auszubildenden – und auch für deinen Chef – den Ausbilder – bestmöglich aufzubereiten, finden ergänzend überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen statt, um Spezialkenntnisse und technische Fähigkeiten zu vermitteln.

Hier findest du eine Übersicht der Berufsschulen, an denen die überbetriebliche Ausbildung stattfindet: www.swav.de/Ausbildung_zum_Augenoptiker/Ueberbetriebliche_Lehrlingsunterweisung

Gesellenprüfung Teil 1: Instandsetzung von Sehhilfen als erster
Teil eurer Abschlussprüfung

Da Augenoptiker einen Großteil ihrer Arbeit handwerklich bestreiten, besteht schon der erste Teil der Gesellenprüfung in der Augenoptiker Ausbildung aus einem umfassenden praktischen und einem darauf aufbauenden schriftlichen Anteil.

Mehr zum praktischen Prüfungsanteil

Für die “Werkstattprüfung” (praktischer Prüfungsanteil) hast du 240 Minuten Zeit. Hier ist wahre Handarbeit gefordert:

  • Zunächst der Umschliff gerandeter Einstärkengläser in eine Brillenfassung aus Metall, bei der die Zentrierdaten vorgegeben sind. Dieser Prüfungsteil geht mit 40% in die Prüfungsnote mit ein.
  • Danach muss die Brillenfassung modifiziert werden. Denn wie im täglichen Berufsalltag der Augenoptiker müssen die Brillen auf das Gesicht des Kunden optimal angepasst werden. Dazu zählen: Die Änderung der Lage der Stegstützen, oder der Bügellänge durch Umlöten der Scharnierröllchen. Dieser Prüfungsteil geht mit 30% in die Prüfungsnote mit ein.
  • Die schriftliche Prüfung umfasst 90 Minuten. Hier müssen Fragen beantwortet werden, die sich allesamt auf die zuvor durchgeführte, praktische Werkstattprüfung beziehen. Dieser Prüfungsteil geht mit 30% in die Prüfungsnote mit ein.

Gesellenprüfung/Abschlussprüfung Teil 2: Was fehlt noch zur vollendeten
Augenoptiker Ausbildung?

Der letzte Schritt auf deinem Weg in der Augenoptiker Ausbildung ist der zweite Teil der Abschlussprüfung zum Gesellen.

Hier müssen die folgenden Aufgaben bewältigt werden:

  • Du stellst selbst eine randlose Korrektionsbrille her – dafür hast du 150 Minuten Zeit
  • Im Prüfungsteil “Augenoptische Versorgung”, hast du 120 Minuten Zeit um deine Fähigkeiten im Bereich Kundenwünsche, Materialkenntnis und Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Sehanforderungen unter Beweis zu stellen. Außerdem ermittelst du die Zentrierdaten, passt die Fassung der Brille an, arbeitest mit einem Formrandungsautomaten und nimmst die Endanpassung am Kunden vor.
  • Im schriftlichen Abschlussprüfungsteil “Auge und Sehhilfe” (180 Minuten Zeit) musst du praxisbezogene Fragen beantworten, die dein Wissen in den Bereichen sehleistungsvermindernde Einflüsse und Erkrankungen, Auswirkungen von Korrektionsmitteln auf den Menschen und die Wirkungsweise von Kontaktlinsenpflegemittel abfragen. Außerdem führst du optische Berechnungen durch und erklärst die Eigenschaften von Sehhilfen, sowie deren Verwendungsmöglichkeiten.
  • Der letzte Prüfungsteil eurer Augenoptiker-Abschlussprüfung widmet sich dem Thema “Wirtschaftslehre und Sozialkunde” für den du 60 Minuten Zeit hast.

Der gesamte zweite Teil deiner Abschlussprüfung wirkt mit 70% auf die Gesamtnote deiner Ausbildung zur/m Augenoptiker/in mit ein. Damit ist sie mehr als doppelt so wichtig, wie der erste Teil deiner Abschlussprüfung, die schon im zweiten Lehrjahr absolviert wurde.

Merke: Achte auch hier darauf, dass du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung wird außerdem nur zugelassen, wer auch schon den ersten Teil der Abschlussprüfung zum Augenoptiker absolviert hat.

Tipps für das Berichtsheft

Das Berichtsheft ist maßgeblich entscheidend, ob du zu deiner Gesellenprüfung zugelassen wirst. Ohne ordnungsgemäßes und vollständiges Berichtsheft – keine Prüfung! Wir haben für dich wichtige Punkte, die du beim Führen deines Berichtsheftes beachten solltest im nachfolgenden PDF-Dokument zusammengefasst.

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Welche Noten brauche ich, um die Abschlussprüfung zu bestehen?

Natürlich hast du als Auszubildender gewisse Ansprüche an dich selbst und gibst dein Bestes in den Prüfungen. Das Gesamtergebnis beider Prüfungsteile muss mindestens „ausreichend“ sein, um die Berufsbezeichnung “Augenoptiker” zu tragen. Außerdem darf kein Prüfungsbereich aus dem zweiten Teil der Abschlussprüfung mit einem “ungenügend” abgeschlossen worden sein.

Perspektiven – Und wie geht es dann weiter?

Mit der abgeschlossenen Augenoptiker Ausbildung kannst du aktiv ins Berufsleben starten. Allerdings muss dein Bildungsweg nicht nach der Ausbildung zu Ende sein. Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und eine davon ist die Ausbildung zum Meister. Lies hier mehr über die Ausbildung zum Augenoptiker Meister.