Schutzbrille in der WerkstattSicherheit am Arbeitsplatz – Schutzbrille und Co. | © Andreas Friedrich, Firma: Fred McFar Fotoproduktionen aus Karlsruhe
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Sicherheit am Arbeitsplatz

Eine augenoptische Ausbildung ist in erster Linie das Erlernen eines Handwerksberufes. Dazu gehört natürlich, dass Du in der Werkstatt tätig bist, damit Du Deinen Kunden, z. B. mit der Reparatur einer defekten Brille, wieder ein gutes Sehen ermöglichen kannst. Deine Ausbildung findet also sowohl in der Werkstatt als auch im Verkaufsraum statt. Und in beiden Fällen ist Sicherheit am Arbeitsplatz das A und O! Was Du alles beachten musst, verraten wir Dir jetzt!

Der Ausbildungsrahmenlehrplan

Ein Thema, das Dich über die gesamte Ausbildungszeit begleitet, ist „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3). Dieser Teil des Ausbildungsberufsbildes umfasst vier Punkte:

  1. Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  2. berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  3. Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  4. Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Welche Gefahren in der Werkstatt lauern können, kannst Du in unserem Artikel „Gefahrenquellen in der Werkstatt“ nachlesen. Wir widmen uns den berufsbezogenen Vorschriften, vor allem den Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind super wichtig und helfen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft, im Falle der Augenoptik also der BG ETEM, erlassen. Die Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaftern vorgegeben werden, gelten ebenso wie ein Gesetz und sind dadurch für jedes Unternehmen bindend. 

Damit die Unfallverhütung auch wirksam ist und nicht nur in der Schublade liegt, sollten im Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Sagen wir zum Beispiel, dass Fluchtwege von Taschen und Rucksäcken freizuhalten sind. In dem Fall sollte der Betrieb natürlich die Möglichkeit bieten, dass alle Angestellten ihre Taschen und Rucksäcke anderweitig lagern können! Für die richtige Unfallverhütung ist in erster Linie der Inhaber verantwortlich. Die UVV sollten allerdings von Dir und Deinen Kollegen eingehalten werden und in Fleisch und Blut übergehen, denn sie sind essenziell wichtig für eure Sicherheit am Arbeitsplatz! Auch während Deiner Tätigkeiten in der Werkstatt gilt es, die Vorschriften (wie zum Beispiel das Tragen einer Schutzbrille am Handschleifstein) einzuhalten, um Verletzungen zu vermeiden.

Und noch ein paar Tipps zum Schluss:

Überprüfe bei Deinen Arbeitsschritten, ob es etwas gibt, was Dir aufstößt – z. B. ein ausgefranstes Kabel oder abgelaufener „TÜV“ an einer Maschine. Denn auch ein regelmäßiger E-Check ist wichtig für die Sicherheit aller Personen! Also sei wachsam und teile Deinem Ausbilder mit, wenn Dir etwas auffällt!