Gestreckte Gesellenprüfung AugenoptikDie gestreckte Gesellenprüfung vereint die Gesellenprüfung Teil 1 und Gesellenprüfung Teil 2 | © Roman Samborskyi / Shutterstock.com
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Die Grundlagen der gestreckten Gesellenprüfung in der Augenoptik

Bohrbrille, Löten und Handschliff sind Teil der gestreckten Gesellenprüfung. Du weißt also nun, welche Anforderungen in der Prüfung an Dich gestellt werden. Aber wieso gerade diese Aufgaben? Und gab es nicht auch mal eine Zwischenprüfung, die nicht gezählt hat? Die Antworten auf diese spannenden Fragen erhältst Du bei uns!

Die gestreckte Gesellenprüfung

Diese Gesellenprüfung vereint Teil 1 und Teil 2 der Gesellenprüfung. Teil 1 „zählt“ zu 30 Prozent; Teil 2 fließt zu 70 Prozent in die Gesamtnote mit ein. Der 1. Teil steht in der Mitte des 2. Lehrjahres an, der 2. Teil natürlich gegen Ende des 3. Lehrjahres. Die neue Ausbildungsordnung ist im August 2011 in Kraft getreten. Die gestreckte Prüfung Teil 1 wurde demnach erstmals im Jahr 2013 durchgeführt; 2014 folgte dann die erste Teil-2-Prüfung. Doch warum die Änderungen?

Der Vorläufer der gestreckten Gesellenprüfung

Bis zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung nahmen die Auszubildenden an einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung teil. Die Zwischenprüfung hatte jedoch keinen Einfluss auf die Abschlussnote, sondern wurde eher als eine Art „Bestandsaufnahme“ gesehen. Mit der neuen Ausbildungsordnung wird auch von den Betrieben bei der Ausbildung mehr verlangt – und ein direkter Bezug zum realen Berufsalltag hergestellt. Die Ausbilder in den Betrieben sollen nun den Auszubildenden die Arbeits- und Qualitätsrichtlinien näher bringen und den Einfluss „sehleistungsvermindernder Erkrankungen des Auges auf die Beratungstätigkeit des Augenoptikers“ vermitteln. Es wurde mit Einführung der neuen Ausbildungsordnung also um einiges beratungsintensiver und alltagstauglicher.

Die neuen Prüfungsschwerpunkte

So kannst Du Dich nun freuen, dass Du bereits im zweiten Lehrjahr einen Teil Deiner Abschlussprüfung hinter Dich bringen kannst! Du wirst sowohl praktisch als auch schriftlich geprüft; das bedeutet, dass sich auch Dein Ausbildungsbetrieb ins Zeug legen muss, um Dir alle notwendigen manuellen Fähigkeiten zu vermitteln, die Du für Teil 1 Deiner Prüfung benötigst! Mit Teil 1 Deiner Prüfung sind bereits 30 Prozent Deiner Abschlussnote in trockenen Tüchern. Der Rest kommt dann am Ende Deiner Lehrzeit, wenn Rillen, Kerben und Bohren von Brillengläsern auf dem Prüfungsplan stehen. Es heißt also: Wer stetig lernt, hat später mehr davon!