Berichtsheft richtig ausfüllenTipps für das Berichtsheft - so führst du es richtig | Bild: © Von GaudiLab / Shutterstock
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Das Ausfüllen des Berichtsheftes

Eine augenoptische Ausbildung ist in erster Linie das Erlernen eines Handwerksberufes. Dazu gehört natürlich, dass Du in der Werkstatt tätig bist, damit Du Deinen Kunden, z. B. mit der Reparatur einer defekten Brille, wieder ein gutes Sehen ermöglichen kannst. Deine Tätigkeiten, sowohl in der Werkstatt als auch in der Beratung, dem Verkauf oder der Berufsschule, notierst Du in Deinem Berichtsheft. Wie Du Dein Berichtsheft richtig ausfüllst, verraten wir Dir jetzt!

Das Berichtsheft oder auch – der Ausbildungsnachweis

Ganz formell ist das Berichtsheft eine Sammlung von Dokumenten, die Deinen Stand sowie den Verlauf Deiner Ausbildung dokumentieren. Sollte es beispielsweise eine Streitigkeit zwischen Dir und Deinem Ausbilder über die Vermittlung von Inhalten geben, könnt ihr beide das Berichtsheft als „Beweismittel“ heranziehen. Es ist also auch in Deinem Sinne, das Berichtsheft so detailliert wie möglich zu führen. Im Gebiet des SWAV sind die Tätigkeitsberichte vierzehntägig zu führen. 

Der Inhalt des Berichtsheftes

Das Berichtsheft umfasst alle Tätigkeiten im Betrieb sowie die Berufsschulzeiten, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Urlaub und Fehlzeiten. Wenn Du Deine Tätigkeiten eingetragen hast, legst Du Dein Berichtsheft Deinem Ausbilder vor. Er muss Deine Tätigkeiten dann abzeichnen. Aber Achtung! Du denkst vielleicht: Dann lasse ich meinen Ausbilder einfach vorab blanko unterschreiben und kann im Nachhinein eintragen, was ich möchte! Weit gefehlt! Die geschulten Augen der Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses erkennen einheitliche Unterschriften, gleiche Daten oder ob der Tag vielleicht ein Feiertag war! Und es widerspricht dem Sinn und Zweck des Berichtsheftes. 

Aber was genau soll nun drinstehen?

  • Alle Tätigkeiten, die im Betrieb verrichtet werden (auch Putzarbeiten und Botengänge, ebenso ausbildungsfremde Beschäftigungen)
  • Eintragungen aus dem Berufsschultag (Lehrstoff mit kurzer Erläuterung der Inhalte)
  • Die Tätigkeiten sollten möglichst konkret formuliert sein. „Arbeiten am Reparaturplatz“ ist unpräzise, die Arbeiten sollten genauer beschrieben sein.
  • Mit „Sonnenbrille“ oder „Entspiegelung“ sind keine Tätigkeiten beschrieben.
  • Ebenso müssen alle Schulthemen eingetragen sein.

Wann schaut sich jemand das Berichtsheft an?

„Ich trage also ein, was ich gemacht habe. Das weiß ich doch auch so, warum also soll ich es notieren?“ Ganz einfach – die Ausbildungsnachweise werden bei Teil 1 sowie Teil 2 der Gesellenprüfung von den Gesellenprüfungsausschüssen eingesehen! Das bedeutet, dass alle Ausbildungsnachweise bis zu diesen Terminen vollständig vorhanden sein müssen. Dazu gehören z. B. auch die Teilnahmebescheinigungen der ÜLu-Kurse! 

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Was passiert, wenn ich mein Berichtsheft vernachlässige?

Die regelmäßigen Eintragungen in deinen Ausbildungsnachweis mögen dir nervig erscheinen. Du solltest dich aber nicht dazu hinreißen lassen, schludrig mit deinem Berichtsheft umzugehen. Denn: Ein schlampig geführtes Berichtsheft kann sogar zu einer Abmahnung führen! Deshalb solltest du immer darauf achten, dass dein Berichtsheft tipp topp gepflegt, ordentlich und vollständig ist.

Und noch ein paar Tipps zum Schluss:

Dein Betrieb muss Dir die Führung des Berichtsheftes während der Ausbildungszeit im Betrieb ermöglichen und auch die Kosten (Kauf des Berichtsheftes) tragen. 

Und damit Du kurz vor Deinen Gesellenprüfungen nicht „ins Schwimmen“ gerätst, empfehlen wir Dir vier Wochen vor Abgabe des Berichtsheftes genau zu kontrollieren, ob alles korrekt ausgefüllt ist. Speziell solltest Du auf folgendes achten:

  • Sind die Daten alle korrekt, vor allem die Angabe des jeweiligen Datums unter jedem Tätigkeitsbericht?
  • Sind alle Tätigkeitsberichte sowohl von Dir als auch von Deinem Ausbilder unterschrieben?
  • Sind die Kopfzeilen vollständig ausgefüllt?
  • Bei Minderjährigen müssen die Unterschriften der Erziehungsberechtigten ebenfalls vorhanden sein!